Wegen infektiöser Anämie Pferde dringend bei der Tierseuchenkasse anmelden
Wegen aktuellen Fällen infektiöser Anämie in Bayern, sollten Pferde dringend bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden, sonst besteht kein Versicherungsschutz. Jeweils Anfang Januar eines Jahres müssen die Bestände vom Pferdehalter (Reitbetrieb, Pensionsbetrieb und privater Halter) turnusmäßig bei der zuständigen Tierseuchenkasse (siehe Liste im Anhang) gemeldet werden. Bei minimalen Beträgen (kostenlos bis 3 Euro pro Pferd) sind die Leistungen bei den Kassen unterschiedlich. Manche Kassen tragen z.B. die Kosten einer Tupferprobe alle Kassen zahlen bei Tötungsanordnung wie z.B. im aktuellen Fall der infektiösen Anämie.
Wie kommt das Pferd in die Tierseuchenkasse
Von den genannten Seuchen sind in Deutschland in den letzten Jahren nur Einzelfälle von ansteckender Blutarmut der Pferde und Tollwut aufgetreten. Bei Feststellung eines derartigen Seuchenfalles, i. d. R. aber schon bei einem begründeten Seuchenverdacht, kommt es zu einer amtlichen Tötungsanordnung. Im Fall einer amtlichen Tötungsanordnung hat der betroffene Pferdehalter Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz, wenn er seinerseits die einschlägigen Rechtsvorschriften, darunter auch die Meldung und Beitragszahlung an die Tierseuchenkasse, erfüllt hat. Die rechtlichen Grundlagen für den Entschädigungsfall sind in den §§ 66 ff. des TierSG festgelegt worden. So ist im § 67 TierSG als Obergrenze für den zu entschädigenden Wert eines Pferdes ein Betrag von 5.113,00 €/Tier vorgegeben. Eine darüber hinaus gehende Entschädigung kann von keiner Tierseuchenkasse in Deutschland gezahlt werden. Damit wollte der Gesetzgeber bundesweit eine Gleichbehandlung der Pferdehalter in Deutschland ermöglichen, zugleich aber auch für die von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten eine Obergrenze vorgeben.
Quelle: http://www.ndstsk.de/index.php?bereich=1&topic_id=143
Übersicht der Tierseuchenkassen:
· Tierseuchenkasse Brandenburg
· Thüringer Tierseuchenkasse
· Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
· Hessische Tierseuchenkasse
· Niedersächsische Tierseuchenkasse
· Bayerische Tierseuchenkasse
· Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
· Sächsische Tierseuchenkasse
· Tierseuchenkasse des Saarlandes
· Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
· Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern
· Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen
Quelle: http://www.tierseuchenkasse.de/